… oder auch Allgemeine Mietbedingungen:
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises (oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung).
- Der Grill bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Die Nutzung des Spanferkelgrills erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Haftung des Vermieters, sowie irgendwelche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
- Der Spanferkelgrill ist unbedingt zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben, da sich anderenfalls Zusatzkosten wegen möglicher Anschlussvermietung ergeben können.
- Der Spanferkelgrill wird mit folgendem Zubehör vermietet: Spießstange, 2 kleine und 2 große Spieße, 2 Rückenklammern, Motor- Getriebe Einheit, Handkurbel und Kohlerechen.
- Für den Aufbau bekommen Sie einen rückschlagfreien Nylonhammer mit. Bitte benutzen sie zum Auf und Abbauen nur den Nylonhammer , um Schlagschäden zu vermeiden.
- Der Spanferkelgrill ist in einem ordentlich gereinigten Zustand, frei von jeglichen Fettrückständen und in einem technisch einwandfreien Zustand zurückzugeben. Eventuelle Instandsetzungsarbeiten werden mit der Kaution verrechnet.
- Für die nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reinigung berechnen wir 70 Euro. Der Betrag wird mit der Kaution verrechnet.
- Die Verleihgebühr sowie die Kaution ist bei Abholung durch den Kunden, oder Anlieferung durch den Verleiher bei der Übergabe des Spanferkel Grills unmittelbar fällig und in bar zu begleichen.
- Der Buchungstermin ist nur nach einer Bestellung per Email, Fax oder persönlich mit kompletter Anschrift und Telefonnummer des Kunden sowie einer Buchungsbestätigung unsererseits wirksam und bindend. Eine Buchung zu einem festen Termin muss per Email, Fax oder persönlich erfolgen, und wird durch uns bestätigt.
- Bei Rückgabe des Grills in einwandfreiem Zustand erfolgt die Rückzahlung der Kaution.
- Der Mietpreis kann nicht mit der Kaution verrechnet werden.
- Der Grill ist für Grillgut bis maximal 50 kg ausgelegt. Bei Schädigung des Motors durch Überlastung zu schweren Grillguts haftet der Mieter in vollem Umfang.
- Der Grill darf nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden.
- Der Grill darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters weitervermietet und nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
- Eine Stornierung muss spätestens eine Woche vor Abholung erfolgen. Ansonsten werden 35 % Stornokosten berechnet.
- Etwaige Schäden am Grill werden bei der Rückgabe sofort mit der Kaution verrechnet.
- Beim Verlust des Grills werden die Beschaffungskosten in Höhe von 3.500 Euro fällig.
Stand: 15. Januar 2016, Download: PDF Downloaden